Giving-Basics
Spendenvortrag
Ein Spendenvortrag ermöglicht es, Spendenbeträge, die im aktuellen Jahr den steuerlich abziehbaren Höchstbetrag überschreiten, auf zukünftige Jahre zu übertragen. In Deutschland gilt: Bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte können jährlich als Sonderausgaben für Spenden geltend gemacht werden (§ 10b EStG).
Wird diese Grenze überschritten, geht der steuerliche Vorteil nicht verloren – sondern kann in den Folgejahren genutzt werden. Das Finanzamt berücksichtigt den Spendenvortrag automatisch, sofern der Nachweis erbracht wird und die Zuwendung den Vorgaben entspricht.
Beispiel:
Wer im Jahr 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 € hat, kann 20.000 € als Spende absetzen. Eine zusätzliche Spende von 10.000 € wird nicht gestrichen, sondern kann als Spendenvortrag in das Jahr 2025 übernommen werden.
Wichtig:
Spendenvorträge sind insbesondere bei größeren Einzelspenden oder Zustiftungen relevant – etwa im Rahmen von Erbschaften, Unternehmensverkäufen oder Stiftungseinrichtungen.