Allgemeine Geschäftsbedingungen für Organisationen (AGB)

Die folgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen bcause und den Spenden empfangenden Organisationen (im folgenden: Organisationen).

Zudem gilt die Datenschutzerklärung von bcause.

Wir sprechen immer alle Menschen an. Wir verwenden hierfür mal die weibliche, mal die männliche Form.

1 Regelungsbereich

1.1 Die Organisationsplattform bcause on demand, zu erreichen über cash.bcause.com (im folgenden: Plattform), wird von der bcause GmbH, Meinekestraße 26, 10719 Berlin betrieben. Diese ist die Vertragspartnerin für die Nutzung der Plattform und zwar unabhängig davon, ob sie bcause über die Webseite oder mobile Apps erreichen.

1.2 Der Nutzungsvertrag über die Mobilgerät-Anwendung von bcause (im folgenden App genannt) und die hierin angebotenen Inhalte und Funktionen kommt ausschließlich zwischen dem Nutzer und bcause zustande. Apple Inc. oder mit ihr verbundene Unternehmen sind nicht Vertragspartner in Bezug auf die App-Inhalte.

1.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Nutzerinnen der Plattform und regeln die Rechte und Pflichten beim Besuch der Plattform und bei der Nutzung der vorhandenen Funktionalitäten.

2 Registrierung als Nutzerin

2.1 Die Registrierung als Nutzerin ist kostenlos.

2.2 Die Nutzerin registriert sich, indem sie das Registrierungsformular auf der Plattform ausfüllt, diese AGB und die Datenschutzerklärung zustimmt und den Button “Weiter” klickt. Durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt die Nutzerin ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Plattform ab.

2.3 bcause behält sich das Recht vor, die Registrierung einer Nutzerin ohne Angabe von Gründen abzulehnen, selbst dann, wenn alle Voraussetzungen für die Aufnahme als Nutzerin vorliegen.

3 Gegenstand des Nutzungsvertrages

Die Registrierung berechtigt zur Verwaltung des für die jeweilige Organisation angelegten Accounts.

4 Spenden

4.1 Der im Account angezeigte Betrag bildet die Spendenabsicht der bcause Treuhandstiftung der Höhe nach ab.

4.2 Die Spende wird nur ausgezahlt, wenn die Organisation die Spendenzahlung beantragt hat und die weiteren Voraussetzungen für die Zahlung vorliegen (siehe Ziffer 6).

5 Bonuszahlung (bcause grow)

5.1 Die bcause Treuhandstiftung schreibt einen Bonus gut, sofern die Nutzerin - - das entsprechende Feature bcause grow aktiviert hat und ein Guthaben in Form einer Spendenabsicht vorhanden ist.

5.2 Die Gutschrift eines Bonus steht sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach im Ermessen der bcause Treuhandstiftung und kann jederzeit geändert oder eingestellt werden.

5.3. Die Gutschrift erfolgt monatlich.

6 Nachweis der Steuerbegünstigung aktuellen

6.1 Voraussetzung für die Auszahlung der Spende ist unter anderem der von der Organisation geführte Nachweis der Gemeinnützigkeit. Hierzu legt die Organisation ihren Freistellungsbescheid oder die aktuelle Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid bzw. einen aktuellen Bescheid nach § 60a AO als Nachweis ihrer Steuerbegünstigung vor oder einen geeigneten Nachweis zur Eigenschaft als inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststelle.

6.2.Sofern bei neu errichteten steuerbegünstigten Körperschaften nur ein Bescheid nach § 60a AO vorgelegt werden kann, ist der Freistellungsbescheid oder die Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid nach Erteilung unverzüglich und unaufgefordert nachzureichen. Die Organisation darf also nur dann einen Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO als Nachweis der Steuerbegünstigung vorlegen, wenn sie bisher weder einen Freistellungsbescheid noch eine die Steuerbegünstigung bestätigende Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erhalten hat.

6.3 Organisationen müssen spätestens 6 Wochen vor Gültigkeitsablauf des/ der bcause vorgelegten Freistellungsbescheids, Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid bzw. Bescheids nach § 60a AO unaufgefordert einen neu erteilten Freistellungsbescheid oder eine neu erteilte Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid einreichen.

6.4 In jedem Fall muss zum Zeitpunkt des Spendens durch bcause an die Organisation ein gültiger Nachweis über die Steuerbegünstigung vorliegen. Ansonsten kann keine Spende durch bcause an die Organisation geleistet werden.

6.5 Die Organisation teilt bcause jede Änderung des Status ihrer Steuerbegünstigung unverzüglich und unaufgefordert mit und sichert den Status der Steuerbegünstigung bis zum Zugang der Mitteilung etwaiger Änderungen zu.

7 Beendigung des Nutzungsverhältnisses

Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von bcause und dem Nutzer jederzeit mit sofortiger Wirkung beendet werden.

8 Haftungsbeschränkung

8.1 Für eine Haftung von bcause auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen: die folgenden

8.2 bcause haftet, sofern bcause Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet bcause nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.

8.3 Sofern bcause gemäß Ziffer 5.1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von bcause auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen bcause nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

8.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiterinnen von bcause, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer bcause sich zur Vertragserfüllung bedient.

9 Systemintegrität

bcause behält sich vor, den Umfang und die Funktionalitäten der Webseite jederzeit zu ändern, einzuschränken oder diese einzustellen. Obwohl bcause sich bemüht, seinen Service ohne technische Störungen anzubieten, können insbesondere Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung und/oder andere Störungen die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und/oder zeitweise unterbrechen. Unter Umständen kann es hierbei zu Datenverlusten kommen. bcause übernimmt daher keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Services oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten.

10 Nutzungs- und Urheberrechte

bcause ist im Verhältnis zur Nutzerin alleinige Rechtsinhaberin der Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Verarbeitungs- und sämtlicher Urheberrechte sowie des Rechts der unkörperlichen Übertragung und Wiedergabe der bcause-Webseite sowie der einzelnen in ihr enthaltenen Inhalte. Die Nutzung sämtlicher Programme und der darin enthaltenen Inhalte, Materialien sowie Marken- und Handelsnamen ist ausschließlich zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Zwecken zulässig.

11 Anwendbares Recht, Alternative Streitbeilegung

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.

11.2 Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. bcause nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

12 Salvatorische Klausel, Änderung der AGB

12.1 Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 bcause behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Nutzer der Geltung den neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber bcause, gelten die geänderten AGB als angenommen. bcause wird die Nutzer in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Wenn eine Nutzerin mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden ist, muss sie die Nutzung der Dienste von bcause einstellen.

Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2025

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