Giving-Basics
Der Begriff Gemeinnützigkeit beschreibt die Verfolgung eines Zwecks, der dem Allgemeinwohl dient. Organisationen, die gemeinnützig tätig sind, setzen sich etwa für Bildung, Umwelt, Gesundheit, Kultur, Religion, Völkerverständigung oder soziale Gerechtigkeit ein – ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die gesetzliche Grundlage bildet § 52 der Abgabenordnung (AO). Nur wer als gemeinnützig anerkannt ist, darf Spendenquittungen ausstellen und genießt steuerliche Vorteile.
Wer kann gemeinnützig sein?
Gemeinnützigkeit kann von verschiedenen Rechtsformen erlangt werden – darunter eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, gemeinnützige GmbHs (gGmbHs) und sogar Kapitalgesellschaften mit klar definiertem gemeinnützigem Zweck - zum Beispiel gemeinnützige Aktiengesellschaften (gAGs).
Wie erlangt man den Gemeinnützigkeitsstatus?
Die Anerkennung erfolgt durch das zuständige Finanzamt auf Grundlage der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung. Der Zweck muss eindeutig formuliert und auf gemeinnützige Tätigkeiten ausgerichtet sein. Mit dem Freistellungsbescheid bestätigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit.
Kann Gemeinnützigkeit rückwirkend anerkannt werden?
Ja, unter bestimmten Bedingungen kann der Status rückwirkend erteilt werden – etwa für neu gegründete Organisationen, wenn sie ihre Tätigkeit von Beginn an gemeinnützig ausgeführt haben.
Beispiel:
Eine Organisation, die Bildungsprojekte in strukturschwachen Regionen aufbaut, kann als gemeinnützig anerkannt werden. Ihre Einnahmen dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Spender:innen erhalten Spendenbescheinigungen und können ihre Beiträge steuerlich geltend machen.
Slug: gemeinnuetzigkeit