Giving-Basics

Belegvorhaltepflicht

Belegvorhaltepflicht

Belegvorhaltepflicht

Belegvorhaltepflicht

Die gesetzliche Pflicht, Spendenbelege aufzubewahren, um diese im Falle einer steuerlichen Prüfung vorlegen zu können. Wenn du Spenden von der Steuer absetzen möchtest, musst du die entsprechenden Belege mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Dies betrifft alle Spenden, die du steuerlich geltend machst, unabhängig von der Höhe.

Ein Beispiel wäre die Aufbewahrung eines Spendenbelegs von 50 Euro, den du für die Steuererklärung einreichen musst.



⚠️ Disclaimer: Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keinen **zertifizierten Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr.

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