Steuern & Rechtliches
gGmbH oder Stiftung gründen - das gilt es zu bedenken
Du möchtest dich für das Gute engagieren, bist dir aber unsicher, ob du dafür eine eigene Organisation gründen solltest? In diesem Artikel vergleichen wir die wichtigsten Rechtsformen und helfen dir, die richtige Entscheidung für dein gemeinnütziges Projekt zu treffen.
25.07.25
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4 Minuten
“Ich will eine Stiftung gründen. Oder doch besser eine gGmbH? Oder reicht eine Treuhandstiftung? Und was ist eigentlich mit einem Verein?”
Wer Gutes tun will, denkt oft an eine eigene Organisation - und wird bestärkt durch Vorbilder und manchmal auch durch Experten wie Steuerberater oder Rechtsanwälte (die damit Geld verdienen).
In diesem Beitrag geht es darum, wann sich das überhaupt lohnt und wie man sich zwischen den Möglichkeiten entscheidet. Vorangestellt haben wir eine Kurzvorstellung der in Frage kommenden Rechtsformen und deren Vergleich entlang entscheidungsrelevanter Kriterien.
📚 Inhalt
Die zur Auswahl stehenden Rechtsformen - eine Kurzvorstellung
Ein Vergleich der Rechtsformen entlang entscheidungsrelevanter Kriterien
Eine Entscheidungshilfe
Fazit
Die zur Auswahl stehenden Rechtsformen - eine Kurzvorstellung
📌 Was ist eine gGmbH?
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.
Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 1 GmbHG, deren Unternehmenszweck ausschließlich auf die Förderung der Allgemeinheit ausgerichtet ist (§§ 51 ff. AO, § 4 GmbHG). Wie jede GmbH haftet sie nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, darf jedoch keine Gewinne an Gesellschafter:innen ausschütten. Gewinne dürfen ausschließlich für den gemeinnützigen Satzungszweck verwendet werden (§ 55 AO). Die Satzung muss klar die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen und vom zuständigen Finanzamt geprüft werden. Die Einhaltung aller Vorgaben muss regelmäßig nachgewiesen werden. Die Gemeinnützigkeit ermöglicht steuerliche Vorteile. Die gGmbH ist besonders für sozialunternehmerische Projekte geeignet, die professionelles Management mit Gemeinwohlorientierung verbinden.
📌 Was ist eine gemeinnützige Stiftung?
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die mit dauerhaft gebundenem Vermögen einen steuerlich anerkannten gemeinnützigen Zweck verfolgt. Ein Vermögensgegenstand wird auf Dauer einem guten Zweck gewidmet.
Eine gemeinnützige Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts (§§ 80 ff. BGB), die dauerhaft einen in der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) definierten gemeinnützigen Zweck verfolgt. Sie verfügt über ein eigenes, zweckgebundenes Vermögen, dessen Erträge zur Verwirklichung des Satzungszwecks eingesetzt werden. Die Stiftung handelt durch ihren Vorstand, benötigt keine Mitglieder oder Gesellschafter und unterliegt der staatlichen Stiftungsaufsicht. Sie ist eine eigenständige juristische Person. Ihre Gemeinnützigkeit wird vom zuständigen Finanzamt geprüft und anerkannt, wodurch steuerliche Vorteile entstehen (z. B. Spendenabzugsfähigkeit, Körperschaftsteuerbefreiung). Die Stiftungssatzung regelt Zweck, Vermögensbindung, Organe und Grundsätze der Mittelverwendung verbindlich.
📌 Was ist eine Treuhandstiftung?
Nicht rechtsfähige Stiftung, die gemeinnützig sein kann und deren Vermögen ein Treuhänder satzungsgemäß im Auftrag der Stifter:in treuhänderisch verwaltet.
Eine (gemeinnützige) Treuhandstiftung ist keine eigenständige juristische Person, sondern wird von einer natürlichen oder juristischen Person (der Treuhänderin) auf Grundlage eines zivilrechtlichen Vertrages verwaltet. Das gestiftete Vermögen verbleibt rechtlich beim Treuhänder, wird jedoch getrennt vom eigenen Vermögen verwaltet und ausschließlich gemäß der Stiftungssatzung verwendet. Die Treuhandstiftung kann bei gemeinnützigem Zweck ebenfalls nach §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigt anerkannt werden. Treuhandstiftungen gelten als flexible und administrativ schlanke Alternative zur rechtsfähigen Stiftung.
📌 Was ist eine digitale Stiftung?
Ein sogenannter Stiftungsfonds in einer bestehenden gemeinnützigen Stiftung oder Treuhandstiftung mit digitaler Gründung und Steuerung.
Eine digitale Stiftung ist in der Regel ein Stiftungsfonds in einer bestehenden gemeinnützigen Stiftung oder Treuhandstiftung. Die Gründung erfolgt vollständig online, meist automatisiert und ohne notarielle Beurkundung oder Mindestvermögen. Als Stiftungsfonds besitzt die digitale Stiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist anders als eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts nicht auf einen Stiftungszweck festgelegt und damit sehr flexibel bei geringen Verwaltungskosten. Ein Beispiel dafür ist eine digitale Stiftung auf bcause.
📌 Was ist ein gemeinnütziger Verein?
Zusammenschluss von mindestens sieben Personen, der mit demokratischer Struktur einen gemeinnützigen Zweck verfolgt.
Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens sieben Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, der durch eine Satzung geregelt ist. Der eingetragene Verein (e. V.) erlangt durch Eintragung ins Vereinsregister Rechtsfähigkeit (§ 21 BGB). Die Willensbildung erfolgt demokratisch über Mitgliederversammlungen und gewählte Organe. Bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit (§§ 51 ff. AO) genießt der Verein steuerliche Vorteile und kann Spendenbescheinigungen ausstellen. Der gemeinnützige Verein eignet sich besonders für gemeinschaftliches Engagement in Bereichen wie Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales. Anders als eine Stiftung ist ein Verein nicht vermögensgebunden, sondern personengetragen.
📌 Was ist eine gAG?
Aktiengesellschaft mit satzungsgemäß gemeinnützigem Zweck und ohne Gewinnausschüttung.
Die gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) ist eine Aktiengesellschaft, die jedoch ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ihre rechtliche Grundlage bildet das AktG, insbesondere §§ 1 ff., ergänzt um die Vorschriften der Abgabenordnung (§§ 51–68 AO) zur Gemeinnützigkeit. Im Gegensatz zur klassischen AG dürfen Gewinne nicht an Aktionär:innen ausgeschüttet, sondern müssen für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die gAG eignet sich für Organisationen, die unternehmerische Strukturen mit gesellschaftlicher Wirkung verbinden und dabei Kapitalmarktzugang nutzen wollen. Die Satzung muss entsprechend angepasst und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.
Noch unsicher, welche Rechtsform für dein Vorhaben das Richtige ist?
Gerne helfen wir dir einzuschätzen, inwieweit bcause dir helfen kann, oder vernetzen dich gern mit Jurist*innen aus unserem Netzwerk.
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Ein Vergleich der Rechtsformen entlang entscheidungsrelevanter Kriterien
Jede der hier vorgestellten Rechtsformen hat ihre Besonderheiten.
In nachfolgender Übersicht erfolgt ein Vergleich entlang der Kriterien, die relevant sind, wenn man vor der Frage steht, wie man sein Engagement für das Gute am besten gestaltet.

Tabelle mit einem Vergleich der Rechtsformen nach Entscheidungskriterien
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Eine Entscheidungshilfe
Wie entscheidet man nun am besten, ob sich die Gründung einer eigenen Organisation überhaupt lohnt und, falls man dies bejaht, welche Rechtsform am besten geeignet ist?
Dafür haben wir eine einfache Entscheidungshilfe entwickelt.
Zentral ist dabei die Frage nach dem Motiv.
📍 Ich möchte Geld sammeln und weiterleiten.
Wer sich mit diesem Wunsch an den eigenen Steuerberater des Vertrauens wendet, bekommt häufig den Rat, einen Verein, eine gGmbH oder sogar eine eigene Stiftung zu gründen. Der Grund: viele nehmen an, dass dies die einzige rechtlich saubere Möglichkeit ist, in Deutschland Spenden von Dritten einzusammeln, Spendenquittungen auszustellen und diese Mittel anschließend an andere gemeinnützige Organisationen weiterzuleiten.
Das ist auch richtig: Denn nach § 10b EStG und dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) dürfen nur juristisch anerkannte gemeinnützige Organisationen, die vom Finanzamt entsprechend freigestellt sind, steuerlich wirksame Spendenquittungen ausstellen.
Privatpersonen oder nicht-gemeinnützige Unternehmen dürfen demgegenüber keine Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen.
Eine Lösung, die bislang noch eher unbekannt ist, sich aber aufgrund ihrer geringen Komplexität, hohen Flexibilität und geringen Kosten immer größerer Beliebtheit erfreut, ist die Einrichtung einer digitalen Stiftung zu diesen Zweck - zum Beispiel über bcause. Die digitale Stiftung bei bcause ist Teil einer juristisch anerkannt gemeinnützigen Treuhandstiftung, die gemäß § 10b EStG Spendenquittungen ausstellen kann. Über eine eigene Landingpage können auf diese Weise Spenden gesammelt werden, und diese ganz einfach über das Web-Interface an ausgewählte gemeinnützige Organisationen der Wahl weitergeleitet werden. Eine Festlegung auf einen Stiftungszweck oder ein Jahresabschluss, wie bei der Gründung eines eigenen Vereins, einer gGmbH oder einer Stiftung sind nicht notwendig.
📍 Ich möchte gemeinnützige Projekte mit eigenem Personal umsetzen.
Gerade, wenn es um langfristig angelegte Projekte geht, ist es in diesem Fall sinnvoll, die Gründung einer eigenen gemeinnützigen Organisation in Betracht zu ziehen. Denn wer Personal anstellen oder Materialien für gemeinnützige Zwecke kaufen will, braucht eine eigene gemeinnützige Organisation, weil nur sie rechtlich befugt ist, Verträge zu schließen, Spenden steuerfrei zu verwenden und Fördermittel zu empfangen. Ohne diese Struktur sind weder Lohnzahlungen noch zweckgebundene Ausgaben rechtssicher oder steuerlich zulässig.
Wenn es um ein kurzfristiges Projekt, zum Beispiel im Rahmen von Krisennothilfe geht, kann eine Organisation wie WeAid helfen, die eine bestehende, gemeinnützig anerkannte Struktur bereitstellt, über die schnell und rechtssicher Spenden gesammelt, Spendenquittungen ausgestellt, Hilfsgelder weitergeleitet, Einsätze finanziert und Personal oder Material finanziert werden können – auch international.
Das spart Gründungsaufwand, ermöglicht eine sofortige Reaktion auf akute Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Konflikte, Flucht) und sorgt dafür, dass Spenden transparent, zweckgebunden und steuerlich sauber eingesetzt werden. WeAid übernimmt die rechtliche und administrative Verantwortung, sodass sich die Initiator:innen auf die operative Hilfe konzentrieren können.
📍 Ich habe Vermögen, das ich dauerhaft an einen guten Zweck binden möchte.
Wenn du Vermögen dauerhaft an einen guten Zweck binden willst, eignet sich am besten eine gemeinnützige Stiftung oder ein Stiftungsfonds. Beides stellt sicher, dass das Vermögen rechtlich geschützt und zweckgebunden bleibt. Stiftungsfonds – etwa über Plattformen wie bcause – ermöglichen einen einfachen, digitalen Einstieg ohne hohen Aufwand und bieten dennoch die gleiche steuerliche Wirkung wie eine klassische Stiftung.
📍 Ich möchte viele Menschen aktiv einbinden.
Wenn du viele Menschen aktiv einbinden möchtest, kommt es darauf an, wie diese Beteiligung aussehen soll. Für rein finanzielles Engagement bietet sich eine digitale Stiftung oder ein Stiftungsfonds an – damit bleibt das Vermögen dauerhaft gebunden, und viele können gemeinsam geben. Wenn du darüber hinaus Mitbestimmung ermöglichen willst, ist ein gemeinnütziger Verein oder sogar eine gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) passend. Und wenn gemeinsames Wirtschaften im Vordergrund steht, etwa durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, kann eine gemeinnützige Genossenschaft die richtige Wahl sein.
📍 Ich möchte Steuern sparen oder mich jedenfalls nicht langfristig selbst engagieren.
Wenn du Steuern sparen möchtest, ohne dich langfristig zu binden oder selbst aktiv zu werden, ist eine Spende an eine bestehende gemeinnützige Organisation der einfachste und effektivste Weg. Über Plattformen wie bcause kannst du gezielt Projekte unterstützen, bekommst eine Spendenquittung und bleibst dabei völlig flexibel – ganz ohne eigene Verwaltung oder Verpflichtungen.
📍Bei einer Kombination dieser Motive gilt
Wenn mehrere Motive zusammenkommen – etwa der Wunsch nach Steuervorteilen, Mitgestaltung und dauerhafter Wirkung – lohnt es sich, flexible Strukturen zu kombinieren, statt sich vorschnell auf eine klassische Stiftung festzulegen. Eine digitale Stiftung für das Kapital, ergänzt durch einen Verein für Beteiligung oder eine gGmbH für operative Arbeit, ermöglicht Wirkung mit Spielraum.
Fazit
Wer sich für das Gemeinwohl engagieren möchte – ob mit Zeit, Geld oder beidem –, hat in Deutschland viele rechtssichere Möglichkeiten. Welche Rechtsform die richtige ist, hängt davon ab, ob man Spenden sammeln, Vermögen dauerhaft binden, gemeinsam wirken oder einfach nur steuerlich wirksam geben möchte. Statt sich vorschnell auf eine klassische Stiftung festzulegen, lohnt sich oft ein modularer Ansatz: Digitale Stiftungsfonds, Vereine, gGmbHs oder Genossenschaften lassen sich flexibel kombinieren – je nach Ziel, Engagementgrad und Mitwirkungswunsch.
Du bist dir nach diesem Artikel sicher, dass eine digitale Stiftung für dich das richtige ist?
Probier es aus, die Einrichtung dauert 5 Minuten und ist komplett kostenfrei:
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⚠️ Disclaimer: Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keinen **zertifizierten Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr.
Geschrieben von

Katharina Bauch