Giving-Basics
Privatnützige Stiftung
Eine privatnützige Stiftung wird nicht zum Wohle der Allgemeinheit, sondern zugunsten bestimmter Personen oder Familien gegründet – z. B. zur Versorgung von Angehörigen oder zur Verwaltung eines Nachlasses. Sie verfolgt keinen gemeinnützigen Zweck und genießt daher keine steuerlichen Vorteile wie gemeinnützige Stiftungen.
Rechtsform:
Privatnützige Stiftungen sind meist rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die staatlich anerkannt werden müssen. Alternativ können sie auch als Treuhandstiftung geführt werden, bei der ein Treuhänder das Vermögen verwaltet.
Gibt es trotzdem Steuervorteile?
Teilweise – je nach Ausgestaltung kann die Übertragung von Vermögen in eine privatnützige Stiftung erbschaft- oder schenkungssteuerlich begünstigt sein, etwa durch Freibeträge oder niedrigere Steuersätze bei langfristiger Vermögensbindung. Im Gegensatz zur Gemeinnützigkeit entfällt jedoch der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen.
Beispiel:
Eine Stiftung, die ausschließlich die Ausbildungskosten der Nachkommen der Stifterfamilie übernimmt, ist privatnützig. Ihr Zweck dient nicht der Allgemeinheit, sondern einem eng definierten Personenkreis.