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Von Bayern bis Bremen: Wie man in jedem Bundesland zur Stifter*in wird

Von Bayern bis Bremen: Wie man in jedem Bundesland zur Stifter*in wird

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Von Bayern bis Bremen: Wie man in jedem Bundesland zur Stifter*in wird

Wie man in Deutschland eine Stiftung gründet: Bundesweite und bundeslandspezifische Regelungen sowie die einfache digitale Lösung mit bcause.

17.04.25

6 Minuten

Wer „Stiftung gründen Bayern“, „Stiftung gründen NRW“ oder „Stiftung gründen Hessen“ googelt, ist nicht allein. Monat für Monat suchen hunderte Menschen nach Informationen, wie man in ihrem Bundesland eine eigene Stiftung errichten kann. Aber Achtung: Viele stoßen dabei auf unnötige Komplexität – obwohl es längst eine digitale, einfache Lösung gibt.

📚 Inhalt

  1. Wie viele Stiftungen gibt es eigentlich in Deutschland?

  2. Welche rechtlichen Regelungen gelten für die Stiftungsgründung?

  3. Der digitale Weg: Stiftung gründen ohne Landesgrenzen

  4. Und ab 2026? Bundesweites Stiftungsregister kommt

  5. Fazit

1. Wie viele Stiftungen gibt es eigentlich in Deutschland?

Laut dem Bundesverband Deutscher Stiftungen waren zum Jahresende 2024 in Deutschland insgesamt 26.349 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts registriert. Die meisten davon haben ihren Sitz in:

  • Nordrhein-Westfalen: 5.106 Stiftungen

  • Bayern: 4.522 Stiftungen

  • Baden-Württemberg: rund 4.000

Besonders stiftungsaktiv ist jedoch Bremen, gemessen an der Bevölkerungszahl: Dort gibt es 49,8 Stiftungen pro 100.000 Einwohner, gefolgt von Hessen (45,8).

Das Bundesland mit dem höchsten Stiftungswachstum ist derzeit Brandenburg (+5,7 % gegenüber dem Vorjahr), dicht gefolgt von Rheinland-Pfalz (+5,2 %).

👉 Die Botschaft: Stiften ist überall möglich – aber regional sehr unterschiedlich ausgeprägt.

2. Welche rechtlichen Regeln gelten für die Stiftungsgründung?

Die gute Nachricht zuerst:

Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Deutschland ein vereinheitlichtes Stiftungsrecht. Der Gesetzgeber hat damit Klarheit geschaffen – die wichtigsten Vorschriften stehen nun in den §§ 80 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Aber:

Zuständig für die Anerkennung einer Stiftung bleibt das jeweilige Bundesland. Das heißt: In Bayern, NRW, Hessen oder Berlin gelten weiterhin unterschiedliche Verfahren – geregelt in den Landesstiftungsgesetzen.

💡 Der Sitz deiner Stiftung bestimmt also, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist – und wie aufwendig die Gründung wird.

3. Der digitale Weg: Stiftung gründen ohne Landesgrenzen

Wenn du dir den ganzen Papierkram und die juristische Auseinandersetzung mit Landesgesetzen und die daraus entstehenden Kosten für Rechtsanwälte und Steuerberater sparen willst, gibt es eine Alternative:

👉 bcause – digitale Stiftung in wenigen Minuten

Mit bcause gründest du ein digitales Stiftungskonto bei einer gemeinnützigen Treuhandstiftung. Du brauchst kein Startkapital, kein Notariat, keine Anerkennung durch die Landesbehörde – und kannst trotzdem:

  • Spenden steuerlich absetzen

  • Förderungen vergeben

  • Zweckbindung deiner Mittel festlegen

  • dein Konto öffentlich oder anonym nutzen

Egal ob in Bayern, NRW, Hessen oder Berlin – mit bcause ist deine Stiftung sofort handlungsfähig.

4. Und ab 2026? Bundesweites Stiftungsregister kommt

Noch ein Hinweis für alle, die traditionell stiften wollen: Ab 2026 wird es ein bundesweites Stiftungsregister geben – ähnlich dem Handelsregister. Dann wird es erstmals möglich sein, Stiftungen öffentlich einzusehen. Auch dafür gelten dann neue Regeln und Meldepflichten.

5. Fazit: Stiften ist möglich – aber nicht überall einfach

Wer eine Stiftung gründen möchte, sollte wissen: Jedes Bundesland hat seine Besonderheiten. Die digitale Gründung über bcause umgeht die Komplexität – und macht Stiften möglich, ohne Bürokratie, Mindestkapital oder regionale Einschränkungen.

👉 Du willst loslegen?

Starte jetzt deine digitale Stiftung auf bcause.


⚠️ Disclaimer: Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keinen **zertifizierten Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr.

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